Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht berate und vertrete ich Sie in zivilrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich vor sämtlichen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland. Hierbei stehen Ihre Interessen und ein lösungsorientiertes Handeln im Fokus.
Ständige Weiterbildung ist ein Selbstverständnis, das mir zusammen mit meiner langjährigen Erfahrung hilft, die für Sie ideale Lösung zu finden. Der Schwerpunkt meiner Arbeit liegt insbesondere im Versicherungsrecht, dem Verkehrsrecht, dem Arbeitsrecht, dem Schadensersatzrecht, dem Vertragsrecht sowie dem Forderungseinzug.
Gern übernehme ich aber auch die Beratung und Vertretung in sonstigen Fragen des Zivilrechts.
Rechtsanwalt Jonathan zur Nieden hat in Hamburg Rechtswissenschaften studiert und nach seinem Referendariat in Hamburg und in Lissabon bei der Deutsch-Portugiesischen Industrie- und Handelskammer sein 2. juristisches Staatsexamen abgelegt.
Im Anschluss wurde Herr zur Nieden im Jahr 2013 als Rechtsanwalt zugelassen. Herr zur Nieden verfügt über umfassende, bundesweite Gerichtserfahrungen. Nach einem erfolgreichen Prüfungsverfahren wurde Herr zur Nieden von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg die Bezeichnung „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ verliehen.
Herr zur Nieden berät und vertritt Sie außergerichtlich in seiner Kanzlei im Herzen Hamburgs sowie gerichtlich vor sämtlichen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland.
Vorvertragliche Anzeigepflicht, was ist das?
Mehr erfahrenBei einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Roller oder E-Scooter droht eine Verurteilung nach § 216 StGB (Trunkenheit im Verkehr). Dabei gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Auto. Auch ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) möglich.
Mehr erfahrenWelche Versicherung zahlt den Schaden, der durch Überschwemmung und Starkregen eingetreten ist? Aus versicherungsrechtlicher Sicht stellt sich die Frage, welche Versicherung für die Schäden aufgrund der „Flutkatastrophe“ -überwiegend in Nordrhein-Westphalen und Rheinladpfalz- eintreten muss. Auch diese Schäden können in der Hausratversicherung und/oder der Wohngebäudeversicherung abgesichert sein. Kostenfreie Erstberatung unter: 040 / 28 47 06 49
Mehr erfahrenDas OLG Schleswig geht in seinem Urteil vom 10.05.2021, Az.: 16 U 25/21 davon aus, dass in der Betriebsschließungsversicherung lediglich sog. intrinsische Gefahren versichert seien.
Mehr erfahrenUnter welchen Voraussetzungen kann die Miete für die Gewerbeimmobilie reduziert werden?
Mehr erfahrenDas Argument, die erneute Betriebsschließung erfolge "aufgrund der gleichen Umstände", ist falsch
Mehr erfahrenNehmen Sie gerne Kontakt auf und vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch.