Forderungseinzug
Ich übernehme gern den Einzug Ihrer offenen Forderungen. Im Rahmen des sog. Forderungsmanagements setze ich Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Schuldner, meist Ihr Kunde, außergerichtlich und notfalls gerichtlich durch. Wenn sich der Schuldner in Verzug befindet haben Sie ebenfalls einen Anspruch auf Erstattung meiner Kosten. Gern helfe ich Ihnen auch dabei, den Schuldner durch eine Mahnung in Verzug zu setzen, soweit dies noch nicht geschehen ist. Grundsätzlich bestimmen Sie, wie der Schuldner in Anspruch genommen wird. Wenn der Schuldner aber auch nach der gerichtlichen Durchsetzung der Forderung nicht zahlt, leite ich in Abstimmung mit Ihnen geeignete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein.
Meine Kanzleiorganisation erlaubt es mir, neben einzelnen Forderungen auch eine Vielzahl von verschiedenen Forderungen zügig und effektiv durchzusetzen und Ihnen zu einem schnellen Geldeingang zu verhelfen.
Nehmen Sie gerne Kontakt auf und vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch.