Arbeitsrecht
Kollektiv- und Individualarbeitsrecht
Ich berate und vertrete Sie im Individualarbeitsrecht und im Kollektivarbeitsrecht.
Ich berate und vertrete Sie im Individualarbeitsrecht und im Kollektivarbeitsrecht.
Als Referent führe ich Schulungen für Betriebsräte durch und berate den Betriebsrat in arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Zudem helfe ich Ihnen beispielsweise bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen.
Im Individualarbeitsrecht berate und vertrete ich überwiegend Arbeitnehmer. Hierbei setze ich Ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber notfalls auch vor den zuständigen Arbeitsgerichten durch. Ich helfe Ihnen bereits mit der Prüfung Ihres Arbeitsvertrages, wenn Sie eine arbeitsrechtliche Abmahnung oder eine Kündigung erhalten haben. Allerdings stehe ich Ihnen selbstverständlich auch zur Verfügung, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag schließen oder eine Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes erstreiten wollen. In arbeitsrechtlichen Fragestellungen stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Nehmen Sie gerne Kontakt auf und vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch.